Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorger
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurden zum 01.07.2024 die Grundversorger für jedes einzelne Konzessionsgebiet mit Netzen der allgemeinen Versorgung der N-ERGIE Netz GmbH ermittelt.
Die festgestellten Grundversorgungspflichten gelten vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2027.
Die Grundversorgungspflicht wird für Strom-Konzessionsgebiete mit Netzen der allgemeinen Versorgung der N-ERGIE Netz GmbH, von folgenden Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Grundversorger Strom | Anzahl der Konzessionsgebiete Strom |
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N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 90429 Nürnberg www.n-ergie.de | 242 |
Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co.KG Klosterhof 3 97990 Weikersheim www.uews.de | 14 |
E.ON Energie Deutschland GmbH Postfach 1475 84001 Landshut www.eon.de | 1 |
Die Aufstellung der Strom-Konzessionsgebiete im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH können Sie hier einsehen:
Die Grundversorgungspflicht wird für Erdgas-Konzessionsgebiete mit Netzen der allgemeinen Versorgung der N-ERGIE Netz GmbH, von folgenden Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Grundversorger Erdgas | Anzahl der Konzessionsgebiete Erdgas |
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N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 90429 Nürnberg www.n-ergie.de | 79 |
Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG Klosterhof 3 97990 Weikersheim www.uews.de | 4 |
E.ON Energie Deutschland GmbH Arnulfstraße 203 80634 München www.eon.de | 1 |
Die Aufstellung der Erdgas-Konzessionsgebiete im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH und die zugehörigen Grundversorger können Sie hier einsehen:
Ersatzversorgung Strom und Gas
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der N-ERGIE Netz GmbH durchgeführt.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des jeweiligen Grundversorgers zu finden.