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Informationen zu Energiespeichern

Die Integration von Speichertechnologien in das Energieversorgungssystem ist ein notwendiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Speicher sind prinzipiell dazu in der Lage die Volatilität bei der Erzeugung durch PV- und Windkraftanlagen auszugleichen, sowie Beiträge zur Netz- und Systemsicherheit zu liefern. Technologisch ist das heute schon möglich, jedoch gibt es noch deutlichen Optimierungsbedarf im gesetzlich regulatorischen Rahmen. Die Rolle der Speicher ist derzeit Bestandteil der intensiven energiepolitischen Diskussionen und auch bei der N-ERGIE Netz GmbH ein wichtiges Thema

Hier finden Sie Informationen der N-ERGIE Netz GmbH zu netzverträglichen Betriebsweisen und zur beschleunigten Integration von Energiespeichern:

Weitere Informationen zum Einsatz von markt- und netzdienlichen Batteriespeichern im Versorgungsgebiet der N-ERGIE Netz GmbH:

Wir prüfen aktuell an welchen Stellen in unserem Netzgebiet netzdienliche Energiespeicher aufgrund ihrer entlastenden Wirkung auf das Netz sinnvoll sind und planen die zeitnahe Veröffentlichung von mehreren standortgebundenen Ausschreibungsverfahren, die wir transparent, diskriminierungsfrei und offen gestalten werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 11a EnWG. Die Vergabekriterien werden im Ausschreibungsverfahren gesondert bekanntgegeben.

Netzdienlich sind dabei Anlagen, welche dazu beitragen die Netzkosten beispielsweise durch eine Reduktion von Netzengpässen oder Netzausbaubedarf zu verringern. Dies kann durch Kenntnis, Plan- und Steuerbarkeit der Anlagen durch den Netzbetreiber erreicht werden. Hierzu ist je nach Netzsituation ein kontextabhängiges Verhalten notwendig. Ferner darf kein zusätzlicher Netzausbau in derselben bzw. anderen Netzebenen verursacht werden. Generell muss die Anlage netzverträglich sein.

Durch den netzdienlichen Betrieb der Kundenanlage entsteht folglich eine aktiv messbare Entlastung des Netzes. Die Anlage liefert einen aktiven Beitrag zur Steigerung der Aufnahmefähigkeit und/ oder Leistungsfähigkeit von Stromnetzen.

Die Leistung netzdienlicher Energiespeicher wird je Standort im Größenbereich zwischen 10 MW und 30 MW liegen. Das Verhältnis von Kapazität zu Leistung soll dabei ungefähr dem Faktor 4, also einer c-Rate von 0,25 entsprechen.

Zur Teilnahme an diesen Ausschreibungen ist vorab eine kostenlose und unverbindliche Registrierung bis einschließlich 28.02.2025 möglich.

Neben dieser Interessensbekundung bitten wir Sie zusätzlich, nachfolgende Fragen zu beantworten. Die Fragen und Ihre Antworten sind rein informativ und haben keinerlei Auswirkungen auf das Ausschreibungsverfahren und Ihre individuellen Chancen beim Vergabeprozess.

Die Möglichkeit zur Interessensbekundung inklusive der Umfrage finden Sie hier.

Alle Angaben dieser Veröffentlichung erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Es ist damit keinerlei Zusage oder Zusicherung verbunden, insbesondere in Hinblick auf eine mögliche Betriebsweise des Speichers. Änderungen des Inhalts der Veröffentlichung sind jederzeit möglich. Verbindliche Angaben erfolgen erst im Rahmen der tatsächlichen Ausschreibung.