Veröffentlichungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Sie wollen mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen und dabei einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 29.03.2000 hat die Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Voraussetzungen geschaffen für die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird.
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom 25. Oktober 2008 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 47 EEG zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Daten. Sie erfolgt kategorien- und anlagenscharf.
Die gesetzeskonforme Vergütung der von der N-ERGIE Netz GmbH abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß § 16 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.