Verträge
Im folgenden finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas sowie den Messstellenvertrag Strom und ESA-Rahmenvertrag der N-ERGIE Netz GmbH.
Informationen zum elektronischen Datenaustausch via E-Mail und zur AS4-Umstellung finden Sie hier.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (Strom und Gas) ersetzt den alten Messstellenrahmenvertrag und regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber und entspricht dem Wortlaut der Beschlüsse BK6-17-042 bzw. BK7-17-026 der BNetzA vom 23.08.2017.
Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes am 02.09.2016 ist die Marktrolle des Messdienstleisters aufgehoben bzw. auf den Messstellenbetreiber verschmolzen worden. Eine separate Beauftragung der Übernahme der Messdienstleistung ist seitdem nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA am 23.08.2017 mit sofortiger Wirkung die Aufhebung des Messrahmenvertrages beschlossen und deren unverzügliche Aufhebung (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) verlangt.
Messstellenvertrag Strom
Der Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.
Anlagen
ESA-Rahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Erbringung von Zusatzleistungen gemäß § 34 Abs.2 MsbG sowie von Zusatzleistungen, die der Messstellenbetreiber in Bezug auf Messstellen erbringt, die mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) ausgestattet sind.