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Netzentgelte
Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13. Juli 2005 vom Energiewitschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche die von der N-ERGIE Netz GmbH betriebenen Netze nutzen.
Die Netzentgelte sind sorgfältig nach allen vorliegenden Erkenntnissen und Behördenmitteilungen ermittelt. Soweit sich aus einer späteren behördlichen Festlegung der Erlösobergrenze oder einem geänderten Ordnungsrahmen eine andere Erlösobergrenze für das aktuelle Jahr ergeben sollte, und soweit dies nicht ohne Nachteil für den Netzbetreiber auf anderem Wege zukünftig erlöswirksam berücksichtigt werden kann, behält sich der Netzbetreiber vor, entsprechende Anpassungen (ggf. rückwirkend) vorzunehmen.
Eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist unser Ziel.