Netznutzung Erdgas

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der N-ERGIE Netz GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lastgangmessung und Entgelte. Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten (Transportkunde) und dem Netzbetreiber geschlossen.

Grundsätzlich erklärt sich die N-ERGIE Netz GmbH bereit, bestehende Netznutzungsverträge an die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Bedingungen anzupassen.

Vertragsunterlagen Gas ab 01.10.2022 gemäß Anlage 3 KoV XIII:


Anlagen KoV XIII:

Bitte beachten: Seit dem 01.10.2023 sind Beauftragungen von Sperrungen für Gaszähler nur noch im Rahmen der Marktkommunikation möglich.

Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustausch, Zertifikate und Formulare wie Wiederverkäufer-, Liefernachweis und Erlaubnisschein finden Sie

Dieser Vertrag regelt die entgeltliche Nutzung des Netzes durch den Kunden. Der Kunde zahlt seine Netzentgelte hierbei direkt an den Netzbetreiber, da er mit seinem Lieferanten einen reinen Gasliefervertrag geschlossen hat. Der Netznutzungsvertrag wird zwischen Netznutzer und Netzbetreiber abgeschlossen. Regelungen zur Anschlussnutzung sind in diesem Vertrag mit enthalten.

Der Vertrag kann unter der E-Mail-Adresse vertragsmanagement@n-ergie-netz.de angefordert werden.

Dieser Vertrag regelt die unentgeltliche Nutzung des Netzanschlusses durch den Kunden. Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber abgeschlossen, sofern der Kunde mit seinem Energielieferanten eine sog. All-Inclusiv-Versorgung (Gaspreis inkl. Netzentgelte) vereinbart hat. Bei Anschlussnutzungsverhältnissen, die nicht Kraft Gesetzes der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zugeordnet sind, kommt folgender Vertrag zu Anwendung:

Im Bereich der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) kommt mit der Gasentnahme aufgrund eines wirksamen Liefervertrages ein gesetzliches Schuldverhältnis zustande (vgl. § 3 NDAV).

Seit dem 01.10.2008 bilanziert die N-ERGIE Netz GmbH Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden anhand eines synthetischen Standardlastprofilverfahrens. Grundlage für die Transportabwicklung ist die Praxisinformation "P2007/13 Gastransport/Betriebswirtschaft: Abwicklung von Standardlastprofilen" der Verbände BGW/VKU.

Standardlastprofile

Zur Anwendung kommen derzeit die nachfolgenden Profiltypen der TU München (TUM 2005):

HKO Kochgas
BYHEF04 BY = Bayern HEF = Einfamilienhaus 04 = windreich
BYMFH04 BY = Bayern MFH = Mehrfamilienhaus 04 = windreich
GHD04 GHD = Gewerbe/Handel/Dienstleistung 04 = windreich

Mit Umsetzung der KoV VIII stellen wir die verfahrensspezifischen Parameter wie folgt zur Verfügung:

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