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Informationen zur Löschwasserversorgung Grundschutz
Für Ihren Bauantrag bzw. Brandschutzgutachten benötigen Sie einen Nachweis der gesicherten Löschwasserversorgung-Grundschutz gem. BauVorlV §11 Brandschutznachweis? Grundlage für die Bereitstellung von Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das DVGW Arbeitsblatt W 405.
In der Stadt Nürnberg (außer Kornburg) sowie in den Gemeinden Schwaig und Behringersdorf wird für zwei Stunden Löschwasser-Grundschutz für den beantragten Löschbereich bereitgestellt. Die Menge wird bereichsweise durch die umliegenden Hydranten im Umkreis von 300 m (außer unüberwindbare Hindernisse wie Bahntrassen, Schnellstraßen etc.) sichergestellt. Für die Bereitstellung wird in einem selbstständigen Teilnetz ein Brandfall angenommen.
Die Auskunft für den jeweiligen Löschbereich ist unbefristet gültig und der Grundschutz erfolgt in 3 Stufen (siehe untenstehende Tabelle).
Grundschutz | 48 m³/h 800 l/min 13,3 l/s | 96 m³/h 1600 l/min 26,6 l/s | 192 m³/h 3200 l/min 53,3 l/s |
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Löschbereich | Reine Wohngebiete, Gewerbehallen | Wohn- und Gewerbegebiete | Industriegebiete |
Anwendungsgebiete | Randbezirke, Außenbezirke, lange Stichleitungen | Stadtgebiet | nur im Hafengebiet |
Wir bitten Sie die vollständige Anfrage für den Nachweis per Mail an die Adresse loeschwasseranfragen@n-ergie-netz.de zu senden.
Dabei ist unser ausgefülltes Formular „Anfrage Löschwasser Grundschutz“ zu benutzen.
Vom Antragsteller sind abhängig von der Veranlassung wie Neubau oder Bestand (Umbau, Erweiterung, Umnutzung) folgende Unterlagen zu übermitteln.
• Firma, Name, Adresse des Antragstellers (Prüfsachverständiger)
• Bei Neubaumaßnahmen: Gemarkung und Flurnummer, Übersichtsplan des Objektes
• Bei Bestandsgebäuden: Adresse mit Hausnummer
Der Nachweis ist eine Serviceleistung der N-ERGIE Netz GmbH und für den Antragsteller derzeit kostenfrei.
Begriffserläuterungen
Löschwasser-Grundschutz:
Bereitstellung aus dem Trinkwassernetz im öffentlichen Raum durch Hydranten unter der Voraussetzung eines einwandfreien funktionierenden Netzbetriebes. Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
Löschwasserobjektschutz:
Der über dem Grundschutz hinausgehende objektbezogene Bedarf wird von der für den Brandschutz zuständigen Behörde festgelegt. Der Bedarf für ein Objekt muss vom Eigentümer unter Beachtung der DIN 1988-600 selbst bevorratet werden. Möglichkeiten sind Löschwasserteiche DIN 14210 oder Löschwasserbrunnen DIN 14220.
BauVorlV:
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen
DVGW:
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches