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Vergütung
Vergütung von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen
Hier finden Sie Informationen zur Vergütung von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen.
EEG-Anlagen
Die Berechnung Ihrer Vergütung wird von vielen Faktoren beeinflusst:
- Leistung
- Primärenergie
- Boni
- Einsatzstoffe
- Inbetriebnahmezeitpunkt
- Börsenpreis
- Sanktionen
- usw.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Fachverbänden und Interessenvertretungen.
Solarenergie Förderverein Deutschland e.V.
Und bei der Bundesnetzagentur:
Informationen zu den EEG-Vergütungs- und Umlagekategorien finden Sie auf der Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: Netztransparenz
Kraft-Wärme-Kopplung
Die Vergütung für den eingespeisten Strom wird zwischen den Anlagenbetreibern und dem Netzbetreiber vereinbart.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite rechtliche Grundlagen.
Die Preismodelle sind:
In der Vergangenheit konnte für kleine KWK-Anlagen ein vereinbarter Preis oder der Börsenpreis gewählt werden. Nachdem sich die Anlagenbetreiber überwiegend für den tatsächlichen Börsenpreis entschieden haben, erfolgt die Abrechnung seit 2014 nur noch nach dem Preis der Strombörse EEX.
Der Preis nach Strombörse EEX ist der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom (Phelix Base) an der Strombörse EEX. Dieser wird quartalsweise unter http://www.eex.com/de veröffentlicht. Nach KWKG ist der im jeweils vorangegangenen Quartal gültige Preis zu vergüten.
Der übliche Preis für KWK-Anlagen mit Leistungen größer als 2 MW wird in der Regel aus dem Durchschnittspreis für das Terminmarktprodukt Phelix Baseload Year Future im Quartal IV des Vorjahres abzgl. 15 % ermittelt.