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Abregelung und Entschädigung
Abregelung
Um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus dezentralen Erzeugungsanlagen sicherzustellen, werden die Netze bedarfsgerecht optimiert, verstärkt und ausgebaut.
In bestimmten Netzsituationen ist es erforderlich, die Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen zu reduzieren. Derartige Situationen können verschiedene Anlässe haben:
- Zubau von neuen Einspeiseanlagen und daraus resultierende Netzbaumaßnahmen
- Durch Dritte oder höhere Gewalt verursachte Netzausfälle
- Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Abschaltung zur Sicherheit der Netzstabilität
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Dokument:
Hintergrundinformationen zur NNG
Hintergrundinformationen Netzengpass und Redispatch
Fragen und Antworten zum Funktionstest der Funkrundsteuerempfänger
Entschädigung
Je nach Anlass der Maßnahme können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie im folgenden Dokument:
Hinweise bei Entschädigungsanspruch für EEG-Einspeisemanagement-Maßnahmen vor dem 01.10.2021
Musterrechnung für Einspeisemanagement-Maßnahmen & ergänzende Erläuterungen zur Rechnungsstellung
Den Einspeisemanagement-Leitfaden der Bundesnetzagentur finden Sie hier: Leitfaden der BnetzA
Wir halten notwendige Abschaltungen so kurz wie möglich und bitten um Ihr Verständnis.
Die Anlagenbetreiber werden von uns über Reduzierungen der Einspeiseleistung informiert.
Netzengpässe und Netzausbauplan
Unser Stromversorgungsnetz unterliegt einer ständigen Erneuerung. Von Gesetzes wegen veröffentlichen wir Netzengpässe und unseren Netz-ausbauplan. Diese Informationen finden Sie hier.