Installateurverzeichnis - Fest-Eintragung
Sie haben eine Installationsfirma mit einem Firmensitz im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH, dann ist für Sie die Fest-Eintragung in unser Installationsverzeichnis der richtige Weg.
Zusätzlich zum Firmensitz im Netzgebiet sind weitere Voraussetzungen notwendig. Diese Anforderungen und die dazu notwendigen Formulare finden Sie unter den jeweiligen Sparten.
Nach § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Arbeiten zum Anschluss an das Niederspannungsnetz außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Der Netzbetreiber hat gemäß § 13 (2) ein Installateurverzeichnis zu führen, in das qualifizierte Installationsunternehmen für Arbeiten zum Anschluss an das Niederspannungsnetz einzutragen sind.
Nach der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) § 13 dürfen Arbeiten an einer Gasanlage außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Der Netzbetreiber hat gemäß § 13 (2) ein Installateurverzeichnis zu führen, in das qualifizierte Installationsunternehmen für Arbeiten zum Anschluss an das Gasniederdrucknetz einzutragen sind.